Musikverein Stadtkapelle Ochsenhausen
Jugendausbildungsordnung Gültig ab 1. Januar 2004 Der Musikverein Stadtkapelle Ochsenhausen bietet interessierten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich an Instrumenten ausbilden zu lassen, die im Blasorchester verwendet werden. Ziel der Ausbildung ist die Mitwirkung in Jugendblasorchester und Stadtkapelle. Nachfolgend werden der Gang sowie die Finanzierung der Ausbildung dargestellt. 1. Gang der Ausbildung Der hier beschriebene Gang der Ausbildung stellt das Angebot des Musikvereins Stadtkapelle Ochsenhausen umfassend dar. Selbstverständlich ist bei entsprechenden Vorkenntnissen ein Quereinstieg auf verschiedenen Ausbildungsstufen möglich. Die angegebenen Zeiträume der Ausbildungsabschnitte sind Durchschnittswerte, die nach oben und unten abweichen können.
Die Ausbildung beginnt für die Kinder mit musikalischer Früherziehung, Musikgarten und durch
In kleinen Gruppen. Dabei sollen die Kinder der Musik näher kommen und musikalische Grundbegriffe auf spielerische Art und Weise erlernen. Die Blockflöte ist ein leicht spielbares Instrument, das auch frühzeitiges Musizieren in der Gruppe ermöglicht.
Anschließen erfolgt der Wechsel zu einem Blasorchesterinstrument, das in Abstimmung zwischen Kind, Eltern und Musikverein ausgewählt wird. Dazu gehören u.a. Flöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Flügelhorn, Horn, Tenorhorn, Bariton, Posaune, Tuba, Schlagwerk, Oboe und Fagott.
Der Musikverein ist an einer qualitativ hochwertigen Ausbildung interessiert. Der Instrumentalunterricht erfolgt deshalb in der Regel durch Lehrer der Jugendmusik- schule Ochsenhausen. Er wird wöchentlich in Einzel- und Gruppenunterricht unterschiedlicher Dauer angeboten. Die nachfolgenden Ausbildungsschritte werden parallel zum Instrumentalunterricht durchlaufen. Nach dem Erwerb von instrumentalen Grundkenntnissen werden die Kinder bzw. Jugendlichen in der Regel in einen
aufgenommen. Im wöchentlich stattfindenden Spielkreis lernen sie anhand von einfacher Literatur das Zusammenspiel in einer Gruppe kennen. Außerdem soll im Spielkreis der Kontakt zu anderen Jugendlichen hergestellt werden.
Wenn die Jugendlichen genügend Praxis im Spielkreis gesammelt haben, können sie nach Rücksprache mit Lehrern, Eltern und Dirigenten in das
wechseln. Während der Zeit im Jugendblasorchester sollen die Jugendlichen das Ziel erreichen, als Mitglied im aktiven Orchester der Stadtkapelle mitwirken zu können. Der Blasmusikverband Baden-Württemberg bietet in diesem Ausbildungsstadium Lehrgänge an, die von den Jugendlichen besucht werden sollen. Insbesondere sollten die Lehrgänge „D1 Musikalisches Zusammenspiel leicht bis mittelschwer“ (ab ca. 12 Jahre) und D2 „Mitwirkung im Verein“ (ab ca. 14 Jahre) absolviert werden.
Ziel der Ausbildung im Jugendblasorchester ist die Mitwirkung in der
die wiederum nach Rücksprache mit Lehrern, Eltern und Dirigenten erfolgt. Während der Mitwirkung in der Stadtkapelle können nach dem letzten Grundlagenlehrgang des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg D3 „Vollausbildung als Musiker im Verein“ (ab ca. 16 Jahre) bei Interesse weiterführende Kurse bis hin zum Dirigentenlehrgang belegt werden.
2. Finanzierung der Ausbildung Die musikalische Ausbildung ist mit Kosten für Unterricht und Instrument verbunden, die vom Verein und den Eltern getragen werden.
Vom Musikverein kann auf Antrag ein Zuschuss gewährt werden. Voraussetzung ist die fördernde oder aktive Mitgliedschaft mindestens eines Elterteils. Die Höhe des Zuschusses beträgt 10% der Unterrichtskosten, maximal 50 Euro im Jahr. Er wird auf höchstens 2 Jahre gewährt. Die Kosten für Unterrichtsmaterial tragen die Eltern. In Härtefällen oder bei älteren Anfängern bzw. Quereinsteigern können nach Genehmigung durch den Vorstand ebenfalls Zuschüsse gewährt werden. Die Eltern erlauben der Jugendmusikschule, dem Verein Auskünfte über die Höhe der Unterrichtskosten zu erteilen.
Die Stadtkapelle Ochsenhausen investiert viel Geld in die Jugendausbildung. Verlassen die Jugendlichen den Verein, bevor sie in Jugendblasorchester oder Erwachsenenorchester mitgewirkt haben, ist das von Vereinsmitgliedern aufgewendete Geld für den Musikverein verloren. Dies kann nicht das Ziel des Musikvereins sein. Aus diesem Grund müssen dem Musikverein Zuschüsse für die Ausbildung rückerstattet werden, falls die Jugendlichen den Verein vorzeitig verlassen. Dabei gilt folgende zeitliche Staffelung
Mitwirkung in Jugendblasorchester oder Stadtkapelle | Keine Mit- wirkung
| 0 – 1 Jahr
| 1 – 2 Jahre | 2 – 3 Jahre
| Zuschussrückerstattung
| 100% | 75% | 50% | 25% |
Der Musikverein kann im Rahmen seiner Möglichkeiten Instrumente für die Ausbildung zur Verfügung stellen, oder er ist behilflich bei der Vermittlung zum Beispiel eines Mietkauf-Vertrags.
Aktive Musiker und Musikerinnen bezahlen beim Musikverein Stadtkapelle Ochsenhausen derzeit keine Vereinsbeiträge, die Mitwirkung in Stadtkapelle und Jugendblasorchester ist kostenlos. Noten werden vom Verein gestellt. Lehrgangsgebühren für D- und C-Lehrgänge können auf Antrag vom Verein mit 50 Euro bezuschusst werden.
gez. Musikverein Stadtkapelle Ochsenhausen
- die Vorstandschaft -
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